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Resolution der Bürgerversammlung

Bürgerversammlung in Kelbra

Anlass: EU-Vorgabe für Natura 2000 Gebiete Nach EU Recht war eine nationale Sicherstellung der 192 gemeldeten Schutzgebiete bis 2010 vorzunehmen. Bis 2014 wurde diese Ausweisung aber nur bei 73 Gebieten vorgenommen. Daraus resultiert ein gegen Deutschland 2015 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren. Der Lösungsansatz - mit beschleunigtem Verfahren die rechtliche Sicherstellung herbeizuführen. Dem dient die Erarbeitung einer Landesverordnung zur rechtlichen Sicherstellung. Darin werden weitere, erhebliche Einschränkungen für die Nutzer formuliert.

Ausgangslage: Auf dem Gebiet der Helme-Talsperre Berga-Kelbra überschneiden sich mehrere internationale, europäische und nationale Schutzbestimmungen. Seit 1978 ist der Helme-Stausee als Ramsar-Gebiet von der internationalen Konvention als Feuchtgebiet völkerrechtlich als Lebensraum für Wasser- und Watvögel geschützt. Den Europäischen Rahmen bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG) mit dem SPA 004 „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ und dem FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“, sowie die gleichrangige EU Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG ). Darüber hinaus ist seit 2000 das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet (LSG 0065 SGH) gesichert.

Resolution

Die in der Goldenen Aue gelegen und vor fast 50 Jahren aus Gründen des Hochwasserschutzes gebaute Talsperre dient als Hochwasserrückhaltebecken, an dem sich über die Jahre ein beliebtes und wertvolles Naherholungsgebiet entwickelte. Mit Zeltplatz, Strandbad, Rundwanderweg und Bootsanleger wurden schrittweise Bedingungen für einen sanften Tourismus geschaffen, der ökologisch betrachtet, eine vernünftige Alternative zum Ferntourismus, mit all seinen Problemen bietet. Darüber hinaus sind die mit dem Tourismus verbundenen, regionalen Wertschöpfungsketten mit kurzen Wegen, unverzichtbar für den Erhalt regionaler Strukturen. Diese seit Jahrzehnten eng verzahnte Entwicklung im Tourismus ließ ausreichend Raum für die Entwicklung einer reichhaltigen Vogelwelt am Gewässer. Dem Rechnung tragend, bewährt sich die Trennung von einem Aktivitätenbereich im Südosten und einer beruhigten Zone des Ufersaums, die sich vom Norden über Westen bis in den Süden erstreckt. Begünstigt wurde die Entwicklung eines reichhaltigen Artenspektrums durch freiwilliges, umweltgerechtes Verhalten der großen Mehrheit der Bewohner und Nutzer. Darüber hinaus eröffnet ein, an die Witterung angepasstes Stauregime weiterer ökologische Nischen, die durch verschiedene Wat-und Zugvogelarten temporär besetzt werden.

Im Wissen um den Wert und die Einzigartigkeit dieser Landschaft wenden sich die Bürger und Nutzer dieser Landschaft aber gegen Überregulierung. Die bisherigen Einschränkungen bei der Nutzung des ländlichen Raums fanden gesellschaftliche Akzeptanz und werden durch eine positive Öffentlichkeitsarbeit aller Nutzer begleitet. Das sichert gleichzeitig die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten im FFH- Gebiet, durch Einhaltung bestehender Regelungen. Weitere, unkontrollierbare Verschärfungen, wenn sie nicht zwingend erforderlich, fachlich begründet und durch ausreichende Datengrundlage unterlegt, sind kontraproduktiv und gefährden den Erfolg des Gesamtprojekts. Die vom Bundesumweltministerium vorgegebene Orientierung bitten wir zu beachten, in der es heißt:

„Die Nutzung von Natura 2000-Gebieten für den Menschen ist kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, z.B. die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt bzw. zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Einklang zu bringen.“

Dafür reichen wir dem Gesetzgeber die Hand, im Wissen, das gelebter Naturschutz nicht von der Druckerschwärze im Gesetzblatt abhängt.

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